Premier Eby zur Handhabung des Cowichan-Titelverfahrens durch den Obersten Gerichtshof: „Das Gericht versicherte uns, dass sie eine Entscheidung treffen würden, die die Grundstückseigentümer im Anspruchsgebiet nicht betreffen würde, sodass sie ... nicht über den Fall informiert werden mussten. Leider stellte sich heraus, dass dies nicht der Fall war.“